Beschädigung des Gutes im internationalen Verkehr

6 April, 2022 |

Das reibungslose Funktionieren der modernen Wirtschaft hängt weitgehend von einem effizienten und pünktlichen Gütertransport ab. Irgendwelche Verspätungen oder Beschädigungen können zu unnötigen Ruhezeiten und letztlich zu finanziellen Verlusten für Unternehmen führen, die auf verschiedenen Stufen der Lieferkette tätig sind. Die beste internationale Spedition muss daher die Sicherheit der Güter sehr ernst nehmen und alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um die Risiken zu verringern. Bedauerlicherweise kann auch die beste Planung die Ladung nicht vor allen Eventualitäten schützen und der Bestand des Anhängers kann beschädigt werden. Wer trägt in einer solchen Situation die Haftung? Haftet der Beförderer immer für Beschädigung des Gutes während des Transports?

Welche Regeln gelten für die Haftung für Güter im internationalen Verkehr?

Die Vorschriften für die gewerbliche Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Verkehr werden durch das CMR-Übereinkommen geregelt. Die in dem Dokument enthaltenen Bestimmungen gelten für alle Beförderungsaufträge, bei denen sich der Beladungsort und/oder der Ort der Lieferung der Ladung in einem Vertragsstaat des Übereinkommens befindet.

Wer haftet für Beschädigung des Gutes während des Transports?

Gemäß dem CMR-Übereinkommen beginnt die Haftung des Beförderers für den Zustand der Ladung und für Verspätungen während der Beförderung mit dem Zeitpunkt der Übernahme vom Versender und dauert bis zur Ablieferung beim Empfänger. Die Haftung für Beschädigung des beförderten Gutes bezieht sich auf alle Veränderungen, die dessen Wert oder dessen Funktionsfähigkeit mindern und die dem Beförderer zuzurechnen sind, u.a. durch:

  • Fahrlässigkeit bei der Ausübung der Aufgaben,
  • Nichteinhaltung der erforderlichen Prozeduren,
  • vorsätzliche Handlung
  • Verwendung von fehlerhaften Geräten bei der Ausführung des Auftrags.

Wann haftet der Beförderer nicht für Beschädigung des Gutes während des Transports?

Die Bestimmungen von Artikel 17 des CMR-Übereinkommens legen nicht nur den Zeitraum fest, in dem der Beförderer für Beschädigungen der transportieren Ladung haftet, sondern auch die Haftungsausschlüsse. Daraus folgt, dass dem Beförderer keine Haftung für Schäden angelastet werden kann, die z. B. durch:

  • Handlungen einer berechtigten Person (d.h. einer Person, die einen Verlust infolge einer Beschädigung des Gutes hat),
  • einen dem Gut innewohnenden Mangel,
  • Fehlen oder falsche Verpackung des Gutes,
  • Be- und Entladung oder sonstige Handhabung der Ladung durch den Versender, den Empfänger oder eine in deren Auftrag handelnde Person,
  • falsche Angabe der Besonderheiten und Anforderungen an die zu befördernde Ladung im Beförderungsauftrag durch den Versender verursacht wird.

Wie wird die Entschädigung für Beschädigung des Gutes während des Transports berechnet?

Höhe der Entschädigung, die die berechtige Person für den erlittenen Schaden zu leisten hat, wird auf der Grundlage des Wertes des beschädigten Gutes entsprechend dem Beladungsort und der Zeit berechnet. Der Wert eines Gutes wird auf der Grundlage ihres Börsenpreises, des aktuellen Marktpreises oder des regelmäßigen Werts eines Gutes gleicher Qualität und Art bestimmt, wenn keine der vorgenannten Möglichkeiten zur Verfügung steht.

Bei BeschädiguDas reibungslose Funktionieren der modernen Wirtschaft hängt weitgehend von einem effizienten und pünktlichen Gütertransport ab. Irgendwelche Verspätungen oder Beschädigungen können zu unnötigen Ruhezeiten und letztlich zu finanziellen Verlusten für Unternehmen führen, die auf verschiedenen Stufen der Lieferkette tätig sind. Die beste internationale Spedition muss daher die Sicherheit der Güter sehr ernst nehmen und alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um die Risiken zu verringern. Bedauerlicherweise kann auch die beste Planung die Ladung nicht vor allen Eventualitäten schützen und der Bestand des Anhängers kann beschädigt werden. Wer trägt in einer solchen Situation die Haftung? Haftet der Beförderer immer für Beschädigung des Gutes während des Transports?

Wie und wann ist eine Beschädigung der Ladung zu melden?

Das CMR-Übereinkommen sieht bestimmte Fristen vor, innerhalb derer die berechtigte Person Beschädigung des Gutes melden kann, um eine Entschädigung dafür geltend zu machen.

  • Erhebt der Empfänger zum Zeitpunkt des Empfangs keine Einwände gegen den Zustand der empfangenen Ladung, indem er auf sichtbare Beschädigungen oder Mängel hinweist, so wird unter Berücksichtigung der Vorschriften davon ausgegangen, dass das Gut in dem Frachtbrief entsprechenden Zustand geliefert worden ist.
  • Beschädigungen und unsichtbare Mängel, die nach Erhalt der Ladung festgestellt werden, können innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung schriftlich gemeldet werden, wobei Sonn- und Feiertage ausgeschlossen sind — nach Ablauf dieser Frist gilt der Zustand des Gutes als mit dem Frachtbrief übereinstimmend.
  • Eine Entschädigung für Schäden, die durch eine Verspätung des Transports entstanden sind, kann nur geltend gemacht werden, wenn die Meldung innerhalb von 21 Tagen nach der Durchführung des Transports erfolgt.

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